Wir möchten daran erinnern, dass überbordende Paranaoia zwar schlecht, Vorsicht aber gut ist. Es kann immer sein, dass die Polizei vor der Haustüre steht, in die Wohnung möchte, oder unangenehme Fragen stellt. Ebenso muss immer mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden.
Achtet also auf eure
– Wohnungen
– Computer
– Kommunikationsgeräte
Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Paragraphen auch als Ermittlungsparagraphen verwendet werden, weil sie der Polizei erlauben, in einem breiten Feld zu ermitteln und Informationen zu sammeln. Strafrechtliche Ermittlungen bieten ihnen immer einen legalen Rahmen für empfindliche Eingriffe in die Privatsphäre. Aber: Keine Panik! Ihr könnt euch vorbereiten. Deswegen hier die wesentlichsten Infos in der Kurzfassung:
– Wenn die Polizei vor der Haustüre steht, nicht hereinlassen. Es ist ein Hausdurchsuchungsbefehl notwendig! In diesem muss angegeben sein, was genau gesucht wird und für welche Räume/Wohnung er ausgestellt wurde.
– Wichtig ist auch, wenn möglich vor Zeug*innen, zu sagen, dass die Polizei nicht freiwillig zur Durchsuchung in die Wohnung gelassen wird. Ansonsten können die Beamt*innen nachher bei einer möglichen Beschwerde gegen die Durchsuchung argumentieren, dass es sich um eine freiwillige Maßnahme gehandelt hat.
– Achte darauf, dass sie – wenn überhaupt – nur die Räume durchsuchen, die bewilligt wurden und aufhören. wenn sie gefunden haben, was sie suchen.
– Das Recht auf Aussageverweigerung gilt immer! Redet nicht mit der Polizei!
– Auch Zeug*innen können, ohne unmittelbar irgendetwas befürchten zu müssen, die Aussage verweigern!
– Eine Hausdurchsuchung darf und sollte dokumentiert werden (Audio, Video). Ihr habt ebenso das Recht, dass eine weitere Person als Zeug*in bei der Hausdurchsuchung anwesend ist und/oder ein*e Anwält*in hinzugezogen wird.
– Überlegt schon im Vorhinein als WG oder Politgruppe, wie ihr mit solchen Situationen umgehen wollt, wer als Vertrauensperson in Frage kommt und beschriftet die jeweiligen Zimmer.
– Wenn alles vorbei ist: Gedächtnisprotokoll schreiben; versuchen, runterzukommen; Anti-Repressionstrukturen (Rote Hilfe) kontaktieren
Achtung: Im Regelfall ist eine Hausdurchsuchung von der Staatsantwaltschaft angeordnet und außerdem von einem Gericht bewilligt. Diese gerichtliche Bewilligung muss schriftlich vorgelegt werden (Hausdurchsuchungsbefehl). Es ist aber auch zulässig, diese Bewilligung bis zu 24 Stunden nach der Durchsuchung nachzureichen. Wenn die Polizei allerdings „Gefahr in Verzug“ zu erkennen glaubt, kann die Hausdurchsuchung auch vorerst ohne diese Bewilligungen vorgenommen werden. „Gefahr in Verzug“ liegt vor, wenn das Beantragen der Bewilligungen die Ermittlungen gefährden würde, etwa weil der „Überraschungseffekt“ wegfallen würde und die betroffene Person flüchten oder die Spuren vernichten könnte.
Wenn du verhaftet werden solltest und sofort zu einer Einvernahme vorgeführt wirst: Verweigere die Aussage! Das Recht hast du. Nur so belastest du dich und andere nicht. Auch wenn du in diesem schwierigen Moment allein bist, deine Genoss*innen draußen werden alles tun, um dich schnell wieder rauszuholen. Du bist nicht allein – Solidarität ist unsere Waffe!
Wenn du von Repression betroffene Antifaschist*innen unterstützen möchtest, kannst du Geld spenden:
Spendenkonto
Rote Hilfe Wien
IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883
BIC: BAWAATWW
Verwendungszweck: Fight Nazis
Mehr Informationen zum Them „Hausdurchsuchung“ findest du auf at.rechtsinfokollektiv.org/?page_id=3412
![Gruppe für organisierten Antifaschismus [wien]](https://gfoa.noblogs.org/files/2023/01/cropped-logo_schwarz_web.png)