Erster Prozesstag (07.01.2026):
Am ersten Prozesstag wurden alle 7 beschuldigten Antifaschist*innen einvernommen, 4 davon haben eine Prozesserklärung verlesen. Es wurden die drei Beweisvideos gezeigt, auf denen nur zu erkennen ist, dass die Angeklagten auf der Straße unterwegs waren. Auf den Videos ist weder ein Tathergang zu beobachten, noch bekräftigen sie den Vorwurf des „Schweren Raubes“.
Es gibt also bis jetzt keine Beweise, dass der Tatbestand erfüllt wird.
Sogar die Richterin hat gestern gesagt, dass sie außer den drei Videos und der Aussage des Geschädigten leider keine weiteren Beweise haben. Die Staatsanwältin hat selbst in ihrem Eingangsplädoyer in Frage gestellt, ob es sich überhaupt um einen „Schweren Raub“ handelt. #justizfails
Übrigens haben wir gestern noch erfahren, dass die kurze Einlasszeit (9:15 bei einem Prozessbeginn von 9:30) von oben angeordnet wurde und wohl volle Absicht war, damit so wenig solidarische Personen wie möglich im Gerichtssaal dabei sein konnten. Einigen wurde der Einlass verweigert, obwohl im Saal noch um die 15 leere Sessel waren.
Zweiter Prozesstag (08.01.2026):
Gestern, am 8. Jänner, fand in Graz der zweite Prozesstag gegen die 7. Antifaschist*innen statt, die wegen „Schweren Raubes“ angeklagt sind. Auch am zweiten Tag haben wir uns gefragt, wie es mit dieser Beweislage überhaupt möglich war, so ein enormes Repressionsaufgebot zu veranstalten und 7 Personen mit 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe zu drohen.
Es wurden mehrere Zeug*innen, der Geschädigte und ein Gutachter befragt. Der Geschädigte konnte nicht sagen, ob er von einem*r der Antifaschist*innen überhaupt berührt wurde oder warum er gefallen ist. Er hatte außer seiner Frau niemanden anderen auf der Straße gesehen. Auch sie hat nicht gesehen wie und ob ihr Mann überhaupt berührt wurde. Sie hat nur gesehen, dass er auf den Boden gefallen ist.
Warum die Zeug*innen aus dem Umfeld der Angeklagten überhaupt geladen waren, blieb für uns unklar, da sie teilweise weder im Land, noch irgendwie involviert waren. Nach wenigen Fragen, die meistens damit beantwortet wurden, dass sie nichts wüssten und nicht dabei gewesen wären, durften sie den Saal wieder verlassen.
Außerdem wurde ein Gutachter befragt, der analysieren sollte, wie der Geschädigte verletzt wurde und wie es passieren konnte, dass dieser sich mehrere Rippen brach. Dafür wurden mehrere Möglichkeiten geschildert. Auch, dass die Verletzungen von einem Sturz auf den Boden verursacht werden konnten, unabhängig von einer Fremdeinwirkung. Um das aber nochmals näher zu klären, wurde gestern noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten beantragt.
Zudem sollen die Videos nochmal vergrößert und sogar mit Hilfe von KI bearbeitet werden.
Die Richterin brachte gestern auch ein, dass sie ebenfalls prüfen werden, ob andere Paragraphen zutreffen, wie z.B. „Schwere Körperverletzung“ oder „Diebstahl“, sollten sie feststellen, dass der Tatbestand des „Schweren Raubes“ nicht erfüllt sei. Der nächste Termin wird voraussichtlich im März stattfinden.
Für uns wurde immer deutlicher, dass die Vorwürfe des „Schweren Raubes“ konstruiert waren und dazu dienten, antifaschistische Strukturen zu durchleuchten, zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Anders hätte man die vielen Hausdurchsuchungen, die Interpol-Fahndungen und wochenlange U-Haft wohl nicht rechtfertigen können. Dass die Staatsanwältin meinte, dass sie eine Serie von solchen Angriffen vermuteten und verhindern wollten, zeigt umso mehr, welches Bedrohungsszenario sich die Behörden da zusammen gedichtet haben.
![Gruppe für organisierten Antifaschismus [wien]](https://gfoa.noblogs.org/files/2023/01/cropped-logo_schwarz_web.png)